Nach fast einem Jahr habe ich es tatsächlich geschafft, heute den 50. Artikel in meinem Blog zu veröffentlichen. Etwas unbescheiden sage ich mal: Herzlichen Glückwunsch an mich! Zur Feier des Tages präsentiere ich hier ein paar Hörspielserien, die alle schon ihre 50. Folge (so gut wie) erreicht haben. Schauen wir doch mal, ob sich ihr rundes Jubiläum darin jeweils irgendwie widergespiegelt hat!
Es war auch ein 22. Mai, nämlich im Jahr 2010, als die Fan-Fiction-Hörspielserie (zu) 'The Real Ghostbusters' (neues Fenster!) ihre Jubiläumsfolge als Free Download veröffentlicht hat. Geschrieben hat die Geschichte ihr Regisseur Timo Blaustein, der auch die Rolle des Geisterjägers Dr. Egon Spengler übernommen hat.
Gemeinsam mit seinen Ghostbusters-Kollegen bekommt er es hier mit einem Gegner zu tun, der ihnen schon in Folge 5 das Leben schwer gemacht hat: Der böse Mann sinnt auf Rache! Als Sprecher des diabolischen Ziegenbocks konnten die Hörspielmacher wieder Jürgen Kluckert gewinnen. Als 'Nachtalb' lehrt er sie anfangs gehörig das Gruseln!
Und anderen einen Schreck einjagen, dass kann er! Als deutsche Stimme von Mr. Krabs ist Jürgen Kluckert von 'SpongeBob Schwammkopf' gefürchtet, bei 'Gabriel Burns' führte er als Erzähler durch die Hörspielserie. Ob diese jemals fertiggestellt wird, ist allerdings leider fraglich. Nach der 45 war abrupt Schluss. Vielleicht kommt aber auch doch irgendwann ein Endspurt zur 50!
Bessere Chancen, demnächst auf diese Anzahl an Hörspielen zu kommen, hat 'Sherlock Holmes' von Label 'Titania Medien'. Gerade wurde Nummer 44 ('Der zweite Hund') mit u.a. Michael Pan als Inspektor Johnston und Christoph Jablonka als Seemann Tom Dixon, dem das Herz gebrochen wurde, von Regisseur Marc Gruppe veröffentlicht.
Bis zur 48 (Der Gezeitenstrom') gibt es auch schon konkrete Ankündigungen mit weiteren Fällen aus der Feder von Herman Cyril McNeile. Mehr dazu, wie seine Vorlagen für 'Die geheimen Fälle des Meisterdetektivs' genutzt werden, gibt es hier in einem neuen Fenster.
Im Gruselkabinett wird Wild(e) gefeiert!
Beim 'Gruselkabinett' entschieden sich die 'Titania'-Macher bei ihrer 50. Jubiläumsfolge im Jahr 2011 für 'Das Gespenst von Canterville'. Das Ganze beruht auf der Vorlage von Oscar Wilde und dürfte damit auch noch mal für einen Bekanntheitsschub gesorgt haben.
Prominent besetzt war vor allem Lucretia R. Otis, die mit ihrer amerikanischen Familie das Anwesen von Canterville kauft und es dort mit dem ehemaligen Schlossherrn zu tun bekommt. Neben Gudrun Landgrebe sind unter anderem Sascha Rotermund als ein Butler und die letztes Jahr verstorbene Dagmar von Kurmin als Haushälterin zu hören. Mehr zu den Arbeiten von Dagmar von Kurmin für 'Titania Medien' gibt es hier.
Hier sei nun nur kurz zur Überleitung angemerkt, dass es bei Bookstream das Hörbuch 'Sherlock Holmes und das Gespenst von Canterville' als Free Stream gelesen von Christoph Hackenberg gibt (im neuen Fenster bei Youtube). Was mich zurück zum guten, alten Meisterdetektiv bringt!
Sherlock Holmes jubilierte auf 'Shoscombe Old Place'
Der 'Maritim Verlag' hatte sich zur Aufgabe gemacht, alle „offiziellen“ Abenteuer von 'Sherlock Holmes' als Hörspiele zu vertonen. Warum sich bei der 50. Produktion für 'Shoscombe Old Place' entschieden wurde, ist vermutlich mehr oder weniger Zufall.
Die Auswahl war aber auch schon etwas eingeschränkt, denn sie gehört zu den letzten der rund 60 Geschichten, die Arthur Conan Doyle geschrieben hat. Holmes (gesprochen von Christian Rode) wird dieses Mal beauftragt herauszufinden, was auf dem titelgebenden Anwesen der hochverschuldete Pferdeexperte Sir Robert Norberton denn eigentlich so treibt.
Seine Rolle übernimmt Reent Reins, der in einer anderen Hörspielserie von 'Maritim' Sherlocks Bruder Mycroft Holmes spricht. Als Sonderermittler der Krone arbeitet er dabei mit niemand Geringeren als … Oscar Wilde zusammen (gesprochen von … Sascha Rotermund!).
Also ihr seht, manchmal muss auch kein großes Aufsehen zu einem Jubiläum genmacht werden. Und was ihr noch seht: Es gibt noch viel zu Hörspielen, Hörbüchern und Podcasts zu berichten. Deswegen setzte ich mich jetzt schnellstmöglich an Artikel 51!
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